Konflikte sind nicht das Problem – nur die Art und Weise, wie damit umgegangen wird. (Glasl)
Vergleich zwischen einem konventionellen Gerichtsverfahren und einem Mediationsverfahren:
Beide Parteien kommunizieren über ihre Vertreter (Anwälte) mit dem Richter. Der Richter versucht anhand der Beweislage eine Entscheidung zu treffen. Eine Kommunikation zwischen den Parteien und damit die Möglichkeit einer Mitgestaltung der Lösung findet nicht statt. Es gibt einen Gewinner und einen Verlierer. In vielen Fällen sind beide Seiten mit der Lösung unzufrieden. Eine Versöhnung der Parteien ist nicht Gegenstand des Verfahrens.
Mit Hilfe des allparteilichen Mediators wird zwischen den Parteien eine Kommunikationsbasis aufgebaut. Beide Seiten haben die Möglichkeit ihre individuelle Lösung selbst zu entwickeln. Der Fokus des Verfahrens liegt nicht bei der Schuldfrage (Vergangenheit), sondern vielmehr bei einer gemeinsamen Lösung des Konflikts und der zukünftigen Zusammenarbeit. Ein Teil des Prozesses ist auch die Versöhnung zwischen den beiden Parteien.
Folgende Grundsätze gelten bei der Mediation:
Freiwilligkeit: Ein ganz wichtiger Aspekt. Mediation funktioniert nur dann, wenn alle in den Konflikt involvierten Personen freiwillig und ohne äußeren Zwang an dem Verfahren teilnehmen.
Eigenverantwortlichkeit: Die Parteien übernehmen selbst die Verantwortung für ihr Tun und können damit den Prozess selbst aktiv mitgestalten.
Vertraulichkeit: Das gesamte Verfahren findet in einem geschützten Rahmen statt. Der Mediator unterliegt einer gesetzlichen Schweigepflicht (Zivilrechtsmediationsgesetz)
Allparteilichkeit: Der Mediator ist beiden Parteien im gleichen Ausmaß zugewandt.
Strukturiertes Verfahren: Mediationsverfahren sind strukturierte und zielorientierte Prozesse, die nach einem Phasenmodell ablaufen.
Warum eingetragener Mediator?
Beim Bundesministerium für Justiz nach dem Zivilrechtsmediationsgesetz eingetragene Mediatoren und Mediatorinnen unterliegen strengen Regelungen:
- Geregelte Ausbildung zur Sicherstellung eines hohen Qualitätsstandards.
- Verpflichtung zur Verschwiegenheit.
- Verpflichtung zur stetigen Weiterbildung.
- Eine Mediation bei einem eingetragenen Mediator / einer eingetragenen Mediatorin kann Fristen eines Gerichtsverfahrens hemmen. Dies bietet mehr Zeit, gemeinsam eine außergerichtliche Lösung zu finden.